AGB`s

1.

Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes

verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen

kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit

von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung,

verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel,

Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut

oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie

nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische

Warenschau nicht erkennen kann.

 

2.

Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut

Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden

Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger

hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände,

wie z. B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u. a., entfernt sind.

 

3.

Rückgabe/Pflicht des Kunden zur Abholung

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B.

Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut

innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen.

Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem

Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen

Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter,

deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich

vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen

Verwertungserlös.

 

4.

Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung

beim ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben

wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen

innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten

Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.

 

5.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz

auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche

Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.

Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von

Leben, Körper oder Gesundheit.

Diese Lieferungsbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e. V., Bonn.

Ein Nachdruck sowie das Drucken von Kopien ist nur nach ausdrücklicher

Erlaubnis des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes gestattet.